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Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte achten Sie auf den Zustand Ihrer Ware. Sie ersparen sich selbst und auch uns viele Umtriebe.
Alle Stoffsachen, insbesondere Umstandsmode, aber auch Kleinkinderspielzeug oder Autositzbezüge müssen FRISCH gewaschen sein. (Es lohnt sich!)
Ware die obengenannten Punkten nicht entspricht wird nicht angenommen.
Für die Auszahlung führen wir kein Prozent-System. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen die Unterschrift eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person, wenn sie Spielwaren verkaufen möchten.(Formular im Laden erhältlich)
Die Laufzeit für entgegengenommene Artikel beträgt mindestens 3 Monate, maximal 1 Jahr. Danach können Sie nicht verkaufte Ware zurückholen. Anderenfalls wird diese für wohltätige Zwecke gespendet. Der Besitzanspruch verfällt.
Wird die Ware vor Ablauf der ersten 3 Monate wieder zurückgenommen, verrechnen wir Ihnen 50% des Auszahlungspreises, der beim Verkauf für Sie fällig geworden wäre. (Platzgebühr, Aufwandgebühr)
Sobald Ihre Artikel verkauft sind, wird die Auszahlung fällig. Kommen Sie darum nach ca. 6 Monaten vorbei, spätestens jedoch nach einem Jahr, damit wir die Abrechnung abschliessen können. Bitte holen Sie Ihr Guthaben nach Möglichkeit selber ab.
Bei der Auszahlung muss die vom Bund vorgeschriebene Mehrwertsteuer (8%) von Ihrem Guthaben abgezogen werden.
Die Spielzeugbörse ihrerseits bietet Ausstellungsraum, präsentiert, bewirbt und vermarktet die ihr anvertrauten Sachen mit höchster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Die Geschäftsbedingungen werden bei Abgabe der Ware wirksam, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Es freut uns wenn Sie uns weiterempfehlen - Sie bewerben damit auch Ihre Ware, die bei uns zum Verkauf steht!
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